Donnerstag, 1. März 2012

Köln: Türkischer Friesenplatz-Schläger: 2 Jahre und 3 Monate

Hätte ein Kölner Richter ihn auch so hart bestraft?

Diese Männer waren an dem Angriff auf Jonas L. beteiligt. Der 17-jährige Türke Ibrahim P. (links) schlug mehrfach brutal auf den 19-jährigen Jonas L. ein. Nach der Attacke haben sich nicht nur der Komplize (rechts), sondern auch der Angreifer (17, Mitte) gestellt (aber wohl auch nur, weil Bilder von den Tätern vorlagen).

„In Köln ist man einfach liberaler!“ Das sagt Dr. Hans-Willi Laumen, der Präsident vom Amtsgericht Köln. Zu liberal? Nach dem Knast-Urteil eines Neusser Richters gegen den [türkischen] U-Bahn-Schläger vom Friesenplatz (2 Jahre und 3 Monate ohne Bewährung, wir berichteten) stellt sich die Frage: Hätte ein Kölner Richter ihn auch so hart bestraft?

Der Vergleich zum Koma-Schläger Erdinc S. (22) liegt nahe. Ebenfalls vorbestraft, zwei Übergriffe in kurzer Zeit. Ein Opfer schlug er zum Pflegefall, einem anderen biss er ein Stück Fleisch aus dem Oberarm. Zunächst kam Erdinc vor dem Amtsgericht Köln für Fall 1 ohne Strafe davon, in der Berufungsverhandlung vorm Landgericht gab’s dann Bewährung. Auch die Beißattacke wurde milde bestraft.

Bild links: Erdinc S. verließ als freier Mann das Gericht.

Die liberale Einstellung der Kölner Richter hat sich rumgesprochen. „Ich bin froh, wenn in Köln verhandelt wird, denn da gibt es immer Rabatt“, so ein Wuppertaler Anwalt. „Es ist schwer, diese Einstellung den Opfern zu vermitteln“, sagt Marianne Weich von der Opferhilfe „Weißer Ring“, „aber das Jugendstrafrecht gibt den Richtern viel Spielraum für ihre Entscheidungen.“

Rüdiger Thust vom Kölner Bezirksverband des Bunds Deutscher Kriminalbeamter wünscht sich, dass die Kölner Richter das Jugendstrafrecht härter auslegen: „Es darf einfach nicht sein, dass Menschen schwerst verletzt werden und dann spaziert ein Intensiv-Täter lachend aus dem Gerichtsaal.“ Und: „Bereits in Brühl wird härter geurteilt.“

Der U-Bahn-Schläger Ibrahim P. (17) wohnt in Dormagen, daher war das Amtsgericht Neuss zuständig. Der Richter hob seine Taten als besonders „dreist“ hervor. Erst hatte der Intensiv-Täter einem 20-Jährigen den Kiefer gebrochen, später einen 18-Jährigen mit dem Messer bedroht.

Der Kölner Amtsgerichts-Sprecher Jörg Baack weist auf die richterliche Unabhängigkeit hin, bestreitet aber nicht, dass es regionale Unterschiede gibt. „Gleichwohl hat das Amtsgericht Köln vergangenes Jahr häufig auch mehrjährige Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt“, so Baack.

Die Kieferhöhle von Jonas war gebrochen. Er mußte mehrfach operiert werden. Die Kieferhöhle von Jonas L., der von Erkhan P. [Ibrahim P.] bereits Anfang Dezember 2011 auf dem Bahnsteig am Friesenplatz zusammengeschlagen wurde, war gebrochen. Er musste operiert werden. „Wie soll Jonas ihm vergeben, wenn ihm am Freitag der Kiefer von den Schneide- bis zu den hintersten Backenzähnen aufgeschnitten werden musste, er zwei Metallplatten eingesetzt bekam? Und in etwa vier Monaten wieder operiert werden muss, weil die Platten wieder rausmüssen? Unglaublich!“ [Quelle: U-Bahn-Schläger auf freiem Fuß]

Quelle: Hätte ein Kölner Richter ihn auch so hart bestraft?

Siehe auch:
Köln: Friesenplatz: Südländer überfallen 19-Jährigen - Kieferbruch
Köln: Weihnachten: Türkischer Brutalo schlägt schon wieder zu!

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