Hätte ein Kölner Richter ihn auch so hart bestraft?
Diese Männer waren an dem Angriff auf Jonas L. beteiligt. Der
17-jährige Türke Ibrahim P. (links) schlug mehrfach brutal
auf den 19-jährigen Jonas L. ein. Nach der Attacke haben sich
nicht nur der Komplize (rechts), sondern auch der Angreifer (17, Mitte)
gestellt (aber wohl auch nur, weil Bilder von den Tätern vorlagen).
„In Köln ist man einfach liberaler!“ Das sagt Dr. Hans-Willi
Laumen, der Präsident vom Amtsgericht Köln. Zu liberal? Nach
dem Knast-Urteil eines Neusser Richters gegen den [türkischen]
U-Bahn-Schläger vom Friesenplatz (2 Jahre und 3 Monate ohne
Bewährung, wir berichteten) stellt sich die Frage: Hätte ein Kölner Richter ihn auch so
hart bestraft?
Der Vergleich zum Koma-Schläger Erdinc S. (22) liegt nahe.
Ebenfalls vorbestraft, zwei Übergriffe in kurzer Zeit. Ein Opfer
schlug er zum Pflegefall, einem anderen biss er ein Stück Fleisch
aus dem Oberarm. Zunächst kam Erdinc vor dem Amtsgericht Köln
für Fall 1 ohne Strafe davon, in der Berufungsverhandlung vorm
Landgericht gab’s dann Bewährung. Auch die Beißattacke wurde
milde bestraft.
Bild links: Erdinc S. verließ als freier Mann das Gericht.
Die liberale Einstellung der Kölner Richter hat sich
rumgesprochen. „Ich bin froh, wenn in Köln verhandelt wird, denn
da gibt es immer Rabatt“, so ein Wuppertaler Anwalt. „Es ist schwer,
diese Einstellung den Opfern zu vermitteln“, sagt Marianne Weich von
der Opferhilfe „Weißer Ring“, „aber das Jugendstrafrecht gibt den
Richtern viel Spielraum für ihre Entscheidungen.“
Rüdiger Thust vom Kölner Bezirksverband des Bunds Deutscher
Kriminalbeamter wünscht sich, dass die Kölner Richter das
Jugendstrafrecht härter auslegen: „Es darf einfach nicht sein,
dass Menschen schwerst verletzt werden und dann spaziert ein
Intensiv-Täter lachend aus dem Gerichtsaal.“ Und: „Bereits in
Brühl wird härter geurteilt.“
Der U-Bahn-Schläger Ibrahim P. (17) wohnt in Dormagen, daher war
das Amtsgericht Neuss zuständig. Der Richter hob seine Taten als
besonders „dreist“ hervor. Erst hatte der Intensiv-Täter einem
20-Jährigen den Kiefer gebrochen, später einen
18-Jährigen mit dem Messer bedroht.
Der Kölner Amtsgerichts-Sprecher Jörg Baack weist auf die
richterliche Unabhängigkeit hin, bestreitet aber nicht, dass es
regionale Unterschiede gibt. „Gleichwohl hat das Amtsgericht Köln
vergangenes Jahr häufig auch mehrjährige Jugendstrafen ohne
Bewährung verhängt“, so Baack.
Die Kieferhöhle von Jonas war gebrochen. Er mußte mehrfach
operiert werden. Die Kieferhöhle von Jonas L., der von Erkhan P. [Ibrahim P.]
bereits Anfang Dezember 2011 auf dem Bahnsteig am Friesenplatz
zusammengeschlagen wurde, war gebrochen. Er musste operiert werden.
„Wie soll Jonas ihm vergeben, wenn ihm am Freitag der Kiefer von den
Schneide- bis zu den hintersten Backenzähnen aufgeschnitten werden
musste, er zwei Metallplatten eingesetzt bekam? Und in etwa vier
Monaten wieder operiert werden muss, weil die Platten wieder
rausmüssen? Unglaublich!“ [Quelle: U-Bahn-Schläger
auf freiem Fuß]
Quelle: Hätte ein
Kölner Richter ihn auch so hart bestraft?
Siehe auch:
Köln:
Friesenplatz: Südländer überfallen 19-Jährigen -
Kieferbruch
Köln:
Weihnachten: Türkischer Brutalo schlägt schon wieder zu!
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